ALLE unsere Masken werden von österreichischen Schneidereien produziert!

Fragen & Antworten

Die folgenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen gesammelt. Aufgrund der begrenzten Ressourcen und sich ständig ändernder Bestimmungen können wir jedoch keine Gewähr hinsichtlich Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Wir hoffen, dass wir einen guten Überblick und eine gute Basis für die eigenen Recherchen bieten können. Die Einträge sind gekennzeichnet mit dem Datum der letzten Aktualisierung unsererseits. Gerne können Sie sich mit Anregungen, Fragen und Richtigstellungen an uns wenden und wir werden versuchen, diese möglichst rasch hier aufzunehmen.

Sind CPA-Masken gleichwertig zu FFP2-Masken?

Der Prüfgrundsatz für CPA entlehnt seine Prüfmethodik und Grenzwerte aus der Norm EN 149:2001+A1:2009, das ist jene Norm nach der FFP2 Masken geprüft werden. Die CPA Zertifizierung stellt ein verkürztes Verfahren dar, begnügt sich also mit jenen Kriterien der EN 149:2001+A1:2009, die für einen Schutz vor dem Sars-Cov-2 Virus relevant sind. Die EN 149:2001+A1:2009 ist nämlich primär eine Industrienorm und keine Norm für Medizinprodukte, darum sind darin auch Testverfahren enthalten, die für eine Anwendung als Schutz vor virenbelasteten Aerosolen nicht relevant sind. Beispielhaft können hier die Paraffinölprüfung, zum Schutz vor Lacken, und die Dolomitstaubprüfung, relevant für den Tunnelbau, ins Treffen geführt werden.

CPA Masken sind daher laut Information des Gesundheitsministeriums hinsichtlich ihrer Schutzwirkung jedenfalls als gleichwertig zu FFP2 einzustufen.

gleichwertig zu FFP2

Wiederaufbereitung / Sterilisierung

Nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen der FH Münster (DE) empfehlen wir für den Privatgebrauch die folgenden zwei Verfahren:

7 Tage trocknen bei Raumluft
oder
80 °C trockene Hitze für 60 Minuten

Die beiden von uns getesteten und in der Gebrauchsanweisung empfohlenen Verfahren sind für einen Einsatz im medizinischen Bereich gedacht und setzten deshalb höhere Temperaturen ein.

Eine Behandlung bei 80 °C für 60 Minuten führt zu einer ausreichenden Inaktivierung von Sars-Cov-2 und ist gegenüber den Methoden für den medizinischen Bereich materialschonender und daher im Privatbereich zu bevorzugen.

Abweichend vom Verfahren der FH Münster empfehlen wir die Masken an einem Rost hängend zu desinfizieren. Ein Aufliegen auf Oberflächen kann sowohl zu Überhitzung der Auflagefläche, wie auch zu Hitzeabschirmung führen.

Wegen einer gleichmäßigeren Temperaturverteilung und dem Faktum, dass es sich bei Heißluft-Backöfen um Umluftsysteme handelt, halten wir auch eine Heißluftverfahren für geeigneter als Ober-/Unterhitze (hier kann es leichter zu Überhitzung kommen). 

WICHTIG: bei Behandlung im Backrohr, das Rohr die ganzen 60 Minuten geschlossen halten!

Details zu den vorgestellten Verfahren finden Sie hier